Zugangseröffnung für die elektronische Kommunikation mit den öffentlichen Vermessungsstellen gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 1 Landesgesetz über das amtliche Vermessungswesen:
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl. -Ing. Dieter Brill
Nachfolgend wird der Titel Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur mit ÖbVI abgekürzt.
- Formfreie Kommunikation
Grundsätzlich erfolgt die elektronische Kommunikation formfrei, sofern nicht durch gesetzliche Regelungen eine formgebundene Kommunikation vorgeschrieben ist.
Für die formfreie elektronische Kommunikation können Sie unsere E-Mail-Adresse vermessung@oebvi-brill.de, das Kontaktformular auf unserer Homepage sowie alle auf unseren Briefbögen abgedruckten oder in unseren E-Mail-Signaturen angegebenen E-Mail-Adressen verwenden.
- Formgebundene und rechtsverbindliche elektronische Kommunikation
In einem Verwaltungsverfahren (zu dem auch Liegenschaftsvermessungen wie Zerlegungen, Grenzbestimmungen und Vermessungen langgestreckter Anlagen gehören) richten sich die Vorgaben der elektronischen Kommunikation nach § 3a Verwaltungsverfahrensgesetz, der über § 1 Abs. 1 Landesverwaltungsverfahrensgesetz auch Anwendung in Rheinland-Pfalz findet.
Die formgebundene und rechtsverbindliche elektronische Kommunikation ist dann erforderlich, wenn die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift gesetzlich vorgeschrieben ist (z. B. bei der Erhebung von Widersprüchen) und diese durch die elektronische Form ersetzt werden soll.
Die an die ÖbVI übersandten Dokumente sind mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen und an die virtuelle Poststelle des jeweils zuständigen ÖbVI zu senden. Hierzu sind folgende E-Mail-Adressen zu verwenden:
ÖbVI Dipl. -Ing. Dieter Brill: oebvi-brill@poststelle.rlp.de
Informationen zu der qualifizierten elektronischen Signatur sowie über Anbieter einer solchen Signatur finden Sie auf der folgenden Seite der Bundesnetzagentur: https://www.bundesnetzagentur.de/cln_121/EVD/DE/Uebersicht_eVD/start.html
- Dateiformate
Um zu gewährleisten, dass wir Ihre zugesandten Dokumente verarbeiten können, sind ausschließlich folgenden Datenformate für diese Dokumente zulässig:
- PDF-Dateien ab Adobe Acrobat Reader Version 6.0 (.pdf)
- Dateien im Rich Text Format (.rtf)
- Microsoft Office Dateien 97-2016 (.doc / .docx / .xls / .xlsx usw.)
- OpenOffice Dateien bis zur Version 4.1.0 (.odt / .ods usw.)
- Bilddateien im Tagged Image Format (.tif)
- Bilddateien im Format der Joint Photographic Experts Group (.jpeg / .jpg)
Bitte beachten Sie, dass eine Abweichung von den vorgenannten Dateiformaten oder die Verwendung von Makros dazu führt, dass wir Ihr Dokument nicht entgegennehmen und verarbeiten können.